Ratgeber26. August 2026 · 7 Min. Lesezeit

Schlechtes Arbeitszeugnis: was du jetzt tun kannst

Die meisten Zeugniskorrekturen entstehen nicht vor Gericht, sondern in einer sachlichen E-Mail. Entscheidend ist, dass du genau benennst, was geändert werden soll.

Der erste Impuls nach einem enttäuschenden Zeugnis ist meistens der falsche. Er lautet entweder, das Dokument einfach nie wieder anzusehen, oder eine lange, gekränkte Nachricht zu schreiben. Beides führt selten zu einer besseren Fassung.

Was tatsächlich funktioniert, ist unspektakulär: prüfen, präzise benennen, konkret vorschlagen. Ein großer Teil der Korrekturen in Deutschland entsteht in genau dieser Reihenfolge und ohne jede Auseinandersetzung.

Erster Schritt: prüfen, ob es wirklich schlecht ist

Zeugnissprache klingt für ungeübte Ohren freundlich, auch wenn sie es nicht ist, und umgekehrt liest sich ein solides Zeugnis manchmal kühler, als es gemeint war. Bevor du reagierst, brauchst du eine belastbare Einschätzung, und die gewinnst du aus dem Gesamtbild und nicht aus einem einzelnen Satz.

Arbeite dazu die tragenden Stellen durch: Leistungsbeurteilung, Verhaltensbeurteilung, Schlussabsatz, Aufgabenbeschreibung. Wie sich daraus eine Stufe ergibt, steht in der Übersicht zu den Noten im Arbeitszeugnis, und die einzelnen Bausteine sind im Decoder für Zeugnisformulierungen aufgeschlüsselt.

Zweiter Schritt: das Problem einordnen

Die Bitte um Änderung wirkt unterschiedlich, je nachdem, worum es geht. Drei Fälle kommen in der Praxis am häufigsten vor.

  • Die Bewertung ist zu niedrig. Der schwierigste Fall, weil er eine Einschätzung betrifft. Er lässt sich nur gewinnen, wenn du konkret zeigen kannst, dass die Bewertung nicht zu dem passt, was aktenkundig ist, etwa zu Zielerreichungen, Beurteilungen oder Beförderungen aus der Beschäftigungszeit.
  • Die Aufgabenbeschreibung ist unvollständig. Der aussichtsreichste Fall, weil er überprüfbar ist. Wenn ein Verantwortungsbereich fehlt, in dem du nachweislich gearbeitet hast, ist das kein Meinungsstreit, sondern eine Lücke.
  • Es sind Formfehler enthalten. Falsches Austrittsdatum, falsche Stellenbezeichnung, Tippfehler im Namen, fehlende Unterschrift. Diese Punkte werden fast immer ohne Diskussion korrigiert, und sie schaden in der Bewerbung mehr, als ihre Größe vermuten lässt.

Dritter Schritt: die Bitte formulieren

Eine wirksame Bitte hat vier Teile und passt auf eine halbe Seite.

  • Der Anlass, neutral. Dass du das Zeugnis erhalten hast und dich dafür bedankst.
  • Die konkrete Stelle. Zitiere den Satz, um den es geht. Nicht den Gesamteindruck beschreiben, sondern die Zeile benennen.
  • Die sachliche Begründung. Warum die Stelle deine Tätigkeit nicht abbildet, möglichst mit einem überprüfbaren Bezug.
  • Der Vorschlag. Eine fertige Alternativformulierung. Das ist der Teil, den die meisten weglassen, und der Teil, der am stärksten wirkt: Du verwandelst eine Beschwerde in eine Aufgabe, die in zwei Minuten erledigt ist.

Ein sachlicher Ton ist dabei kein Höflichkeitsritual, sondern Taktik. Die Person, die dein Zeugnis ändern soll, hat in aller Regel kein Interesse an einem Konflikt, und sie hat auch keine Zeit dafür. Je einfacher du ihr die Zustimmung machst, desto wahrscheinlicher bekommst du sie.

Wenn das Gespräch nicht reicht

Bleibt die Bitte ohne Antwort oder wird sie ohne Begründung abgelehnt, endet der Bereich, in dem ein Ratgeber weiterhelfen kann. Ob dir eine bestimmte Bewertung zusteht, welche Fristen gelten und was sich durchsetzen lässt, ist eine arbeitsrechtliche Frage für den Einzelfall. Dafür ist eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Arbeitsrecht zuständig. Viele Gewerkschaften und Rechtsschutzversicherungen bieten eine Erstberatung an, was den Einstieg günstiger macht.

Eine praktische Anmerkung dazu: Diese Klärung dauert. Deine Bewerbungen laufen währenddessen weiter, und sie sollten es auch. Ein anhängiger Zeugnisstreit ist kein Grund, eine Suche zu pausieren.

Was in der Zwischenzeit mit den laufenden Bewerbungen passiert

Hier entsteht das Problem, das im Alltag tatsächlich weh tut. Sobald du eine Korrektur angestoßen hast, existieren zwei Fassungen deiner Unterlagen, und deine Bewerbungen verteilen sich auf beide.

Du brauchst deshalb zwei Dinge im Blick. Erstens: welche Bewerbung mit welchem Stand herausgegangen ist, damit du die korrigierte Fassung dort nachreichen kannst, wo das Verfahren noch offen ist. Zweitens: eine Erinnerung, bei deinem früheren Arbeitgeber nachzufassen, denn eine Bitte um Korrektur ist genau die Art von Anfrage, die ohne Nachfassen unbeantwortet liegen bleibt. Beides sind Nachfasstermine, und beide fallen genau dann aus dem Gedächtnis, wenn parallel eine anstrengende Woche läuft.

Wie Nachfassen in Deutschland angemessen aussieht, ohne aufdringlich zu wirken, steht in unserem Beitrag zum Nachfassen nach der Bewerbung. Und falls du noch angestellt bist und das Zeugnis für eine laufende Suche brauchst, ist ein Zwischenzeugnis häufig der unauffälligere Weg.

Häufige Fragen

Wie bitte ich um eine Änderung, ohne den Kontakt zu belasten?

Sachlich, konkret und schriftlich. Benenne die einzelne Stelle, sage, was daran nicht zu deiner Tätigkeit passt, und schlage eine konkrete Alternativformulierung vor. Eine Bitte, die dem Gegenüber Arbeit abnimmt, wird deutlich häufiger erfüllt als eine allgemeine Beschwerde über den Gesamteindruck.

Was mache ich mit Bewerbungen, die schon mit dem alten Zeugnis draußen sind?

Notiere dir, welche Bewerbung mit welchem Unterlagenstand herausgegangen ist. Kommt eine korrigierte Fassung, kannst du sie dort nachreichen, wo das Verfahren noch offen ist. Über zwanzig parallele Bewerbungen hinweg lässt sich das aus dem Gedächtnis nicht zuverlässig rekonstruieren.

Ab wann sollte ich anwaltlichen Rat einholen?

Sobald es nicht mehr um eine Formulierung geht, sondern um die Frage, ob dir eine bestimmte Bewertung oder eine vollständige Aufgabenbeschreibung zusteht, oder wenn das Gespräch ohne Ergebnis bleibt. Das ist eine arbeitsrechtliche Frage für den Einzelfall, und dafür ist eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Arbeitsrecht zuständig, nicht ein allgemeiner Ratgeber.

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